Der Gesellschaft verpflichtet

 

Die Gerlach Hünlein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet in ausgesuchten Angelegenheiten ihre Tätigkeit kostenfrei oder, soweit zwingendes Gebührenrecht entgegensteht, zu dem geringst möglichen Honorar an.
Diese pro bono- Tätigkeit entspricht guter Anwaltstradition. Sie ist ein Zeichen unseres gesellschaftlichen Engagements und der Bereitschaft, mit unserer Arbeit auch für die Interessen der Allgemeinheit einzutreten.

 

Wir übernehmen jährlich bis zu zwei "pro bono-Mandate". Über die Mandatsübernahme entscheidet die Gesellschafterversammlung bei entsprechenden Anfragen nach folgenden Kriterien:

 

  • Die Angelegenheit muss von allgemeiner gesellschaftlicher, sozialer oder kultureller Bedeutung sein. Sie darf nicht nur den Interessen eines Einzelnen dienen.
     
  • Die Angelegenheit sollte einen Bezug zum Umfeld der Kanzlei haben, auch, um in ihrer Bedeutung angemessen eingeschätzt werden zu können.
     
  • Die Finanzierung einer anwaltlichen Vertretung durch den Antragsteller ist nicht möglich bzw. schwer zumutbar.