Christina Hünlein

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht


Nach ihrem Studium in Passau und ersten beruflichen Erfahrungen in einer Anwaltskanzlei in den USA, nahm sie 1990 ihre Mitarbeit in unserer Kanzlei auf, um 1994 Partnerin zu werden. Seit 1998 besitzt sie die Zusatzqualifikation als Fachanwältin für Arbeitsrecht.
 
Ihr Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, wobei sie gleichermaßen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer berät und vor Gericht vertritt.
 
Frau Rechtsanwältin Hünlein wird in der Bestenliste des Magazins FOCUS – Spezial – Anwälte – geführt und wurde 2017 und 2024 als die Topanwältin – Arbeitsrecht – für den Raum Mannheim ausgezeichnet 
 

Weitere Funktionen


Von 2009 bis 2024 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe und dort u.a. ab 2018 Vorsitzende des Beschwerdeausschusses und ab 2020 auch Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses. Weiterhin Zugehörigkeit bei der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht.

 
Publikationen


ZTR Zeitschrift für Tarifrecht 11/2002, 524-528:

“Unanwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus.“

zum Beschluss des BAG vom 31.07.2002 – 7 ABR 12/01 

Arbeitsrecht




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