Wir suchen den Dialog

Die Rechtsanwaltskanzlei Gerlach, Hünlein arbeitet als überörtliche Sozietät mit Standorten in Mannheim, Eisenach und Berlin.

Inzwischen blickt die bundesweit tätige Kanzlei auf 25 Jahre erfolgreiche anwaltliche Beratung und Vertretung zurück. Private und kommunale mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen sowie mehrere Kliniken bilden bei unseren Mandanten eine Mehrheit.

Beratung    Vertretung    Begleitung

Arbeitsrecht

Wir beraten und begleiten unsere Klienten in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Die im Wirtschaftsleben geforderte Dynamik, Mobilität und Flexibilität betrifft Unternehmen ebenso wie Personen. Mit den Details zur Anbahnung, Zustandekommen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen verbinden sich täglich rechtsrelevante Fragen, deren zuverlässige Beantwortung Fachwissen voraussetzt. Wir geben dieses Wissen gerne weiter; auch im Rahmen betriebsinterner Schulungsmaßnahmen. Bei der prozessualen Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern können unsere Klienten auf Kompetenz und langjährige Erfahrung ebenso bauen wie auf die Bereitschaft unseres gesamten Anwaltsstabes, die Interessen eines jeden Mandanten mit großem persönlichen Engagement zu schützen und durchzusetzen.

Steuerrecht

Das Gesellschaftsrecht eröffnet eine Vielfalt an unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten. Unter Berücksichtigung der unternehmerischen Zielsetzung ist der rechtliche Rahmen für das Unternehmen auch steuerlich zu überprüfen. Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir Steuerkonzepte für die unterschiedlichsten Unternehmenstransaktionen. Außerdem vertritt unsere Kanzlei mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich bei Einspruchsverfahren und bei Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden und -gerichten.

Gesellschaftsrecht / Handelsrecht

Wirtschaftlicher Erfolg definiert sich nicht alleine durch überzeugende Produkte und Leistungen, sondern in hohem Maße auch durch den unternehmerischen Rahmen. Rechtssicherheit bedeutet in diesem Zusammenhang ein hohes Gut. Wir beraten mittelständische Unternehmen zu allen Fragen bezüglich Gründung, Umwandung und Fusion. Weitere Beratungsthemen sind Due Dilligence für Unternehmensakquisitionen, Unternehmenskäufe und -verkäufe, Sanierung sowie Nachfolgeregelungen. Bei Konflikten übernehmen unsere Anwälte oft die Rolle von Mediatoren. Die Prozessführung verstehen wir als ultima ratio.

Bau- und Architektenrecht / Immobilienrecht

Das Bau- und Architektenrecht sowie das Immobilienrecht bilden einen Schwerpunkt unseres Beratungsspektrums. Zur allgemeinen Rechtsberatung in diesem Bereich gehört das Führen von Beweisverfahren ebenso wie die außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung von Vergütungsansprüchen oder erfolgreicher Forderungsabwehr. Baubegleitend unterstützen wir unsere Mandanten mit einem umfassenden juristischen Bauprojektmanagement bei Vertragsgestaltungen, der Wahrung von Rechten aus Verträgen oder auch bei der Beseitigung von Störungen im Rahmen von Bauabläufen. Kompetente Beratung können Sie von uns auch in allen Fragen des Architektenrechts, insbesondere der HOAI, sowie des WEG – Rechts erwarten. Die von uns durchgeführten Schulungen finden seit Jahren großen Zuspruch bei unseren Mandanten.

Wohnungswirtschaft / Mietrecht

Die langjährige Erfahrung der Kanzlei Gerlach, Hünlein im Bereich des Mietrechts in der öffentlichen und privaten Wohnungsverwaltung hat uns zu einem bevorzugten Ansprechpartner für Vermieter und Mieter gemacht. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten im mietrechtlichen Bereich ebenso wie zu allen unternehmensrelevanten Fragen der Immobilienwirtschaft, einschließlich gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte.

Beratung öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Kommunen sind per Gesetz zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Bei der allseitigen Bemühung, dieser Verpflichtung nachzukommen, sind Privatisierungen von vormals kommunalen Teilbereichen sowie die Gründung kommunaler Gesellschaften zu häufig angewandten Organisationsmodellen geworden. Die Durchführung und Praxis solcher Prozesse verbindet sich mit einer großen Anzahl an rechtsrelevanten Fragestellungen, die insbesondere das Verwaltungsrecht betreffen, aber auch das Arbeitsrecht nicht unberührt lassen. Für die Beratung von Gemeinden, kommunalen Eigenbetrieben, Zweckverbänden und anderen kommunalen Körperschaften verfügt unsere Kanzlei über ausgewiesene Kompetenzen und Expertisen.

Familienrecht

Gestiegene Scheidungsraten und die abnehmende Scheu, Erbstreitigkeiten vor Gericht auszutragen, haben den Beratungsbedarf bezüglich erb- und familienrechtlicher Fragen in jüngerer Zeit stark anwachsen lassen. Unsere Kanzlei hat sich bei entsprechenden Beratungen und Prozessvertretungen in diesem Feld eine anerkannte Expertise erarbeitet. Wir beraten und vertreten unsere Mandaten dabei mit klarer Zielorientierung und gebotener Diskretion. Dabei suchen wir im Rahmen unserer Rechtsberatungen immer nach Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung.

Erbrecht

In dem vor uns liegenden Jahrzehnt wird die geburtenstarke Nachkriegsgeneration ihr Vermögen auf die Nachkommen übertragen. Experten gehen davon aus, dass die Erbschaftssteuer steigen wird. Rechtzeitige Planung hilft, eine höhere Steuerbelastung für die Erben zu verhindern. Wie viele Steuern zu zahlen sind, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes oder Geschenks ab. Freibeträge helfen, Steuerabzüge zu verhindern. Auch Unternehmer sind seit der Erbschaftssteuerreform gezwungen, die Nachfolge sorgfältig zu planen. Wer sich an die Vorgaben hält, kann die Firma steuerfrei übertragen.

Vergaberecht

Als Vergaberecht wird die Gesamtheit der Normen bezeichnet, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen zu beachten hat. Wesentlich ist die Verpflichtung, die Bestimmungen über das Vergabeverfahren strikt einzuhalten und damit korrespondierend die Möglichkeit für Bewerber und Bieter, erfolgreich in ein laufendes Vergabeverfahren einzugreifen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass den Beteiligten nicht mehr empfohlen werden kann, die sich stellenden komplizierten Rechtsfragen einem Architekten oder Ingenieur zur Bearbeitung zu überlassen. Wir unterstützen und beraten öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von rechtssicheren Vergabeverfahren nach VOB/VOL/VOF wie auch Bieter während der Angebotsphase und im Rechtsschutz.